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zuwanderungsstreit

Nur wenige betroffen

Zwei Punkte sind bei den Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz zwischen Rot-Grün und der Union besonders umstritten: Das Familiennachzugsalter für Migrantenkinder und der Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung. Die Auseinandersetzung darüber werde von der Union „ideologisch“ geführt, kritisiert die Ausländerbeauftragte Marieluise Beck. Beide Streitfragen beträfen nur eine relativ kleine Anzahl von Menschen. Von einer „Flut von Ausländern“ könne keine Rede sein. So lebten von den 708.100 Kindern der derzeit in Deutschland lebenden Türken gerade mal ein Prozent oder 7.392 Kinder noch in der Türkei. Auch von der Statusverbesserung, die Rot-Grün für Opfer nichtstaatlicher Verfolgung plant, seien nur etwa 2.000 Menschen betroffen.

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