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Archiv-Artikel

was fehlt

Ein Pferd, welches das „Pferd“ ehrt, ginge es nach einer Gemeinde in der Westpfalz in ihrer Funktion als Friedhofsträgerin. Sie lehnte es ab, ein Fohlen aus Naturstein als Grabmal zu genehmigen. Die Witwe hatte sich das so für ihren verstorbenen Gatten gewünscht, weil dieser zu Lebzeiten „das Pferd“ genannt worden sei und diesen Beinamen geschätzt habe. Das Verwaltungsgericht sah keine Beweise für eine Verunglimpfung und entschied, das subjektive Empfinden der Amtsschimmel, pardon, der Amtsträger sei in diesem Fall nicht maßgeblich.