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Sex-Stütze. Ein sexuell ausgehungerter Sozialhilfeempfänger hat das Sozialamt wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt: Zuerst weigerte es sich, seiner seit zwei Jahren in Thailand weilenden Frau ein Rückflugticket zu zahlen. Und nun wollte der arme Kerl wenigstens genug Kohle bekommen, um sich monatlich vier Bordellbesuche, acht Pornovideos inklusive Fahrtkosten zur Videothek sowie „Selbstbefriedigungszubehör für die Zeit während des Filmkonsums“ leisten zu können. Das Verwaltungsgericht wies seine Klage ab. Ob die Frau des armen Geschundenen wohl weiß, dass sie durch eine stützefinanzierte Gummipuppe ersetzt werden soll? Wahrscheinlich denkt sie es sich. Und bleibt lieber in Thailand.