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Voll die Fahrt voraus. Für Kapitäne soll es künftig ein absolutes Alkoholverbot gelten. Einen entsprechenden Antrag brachte gestern Hamburg in den Bundesrat ein. Bisher galten Promillegrenzen von 0,8 Promille (Seeschifffahrt) und 0,5 Promille (Binnenschifffahrt). Ob bei dieser Differenzierung die möglichen, unterschiedlichen Mischungsverhältnisse von Wasser und Alkohol nach dem Kentern von Boot und Käpt’n eine Rolle gespielt haben? Die Gesetzesinitiative strebt jedenfalls nach Harmonisierung und ist die Reaktion auf das Kentern des Säuretankers „Ena 2“ im Juni. Der Kapitän hatte 2,1 Promille im Blut. Elf Menschen wurden bei der Havarie verletzt, viele Fische starben (allerdings nicht an Alkoholvergiftung).