was fehlt :
Am besten nicht der schöne Schein. Studierende haben es schwer dieser Tage. Nicht nur, dass auch in dieser Zeitung Studiengebühren das Wort geredet wird, jetzt bekräftigt auch ein Gerichtsurteil die Sorge der Eltern vor Ausschweifungen des Nachwuchses im Schutze der Akademie – auf ihre Kosten. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Studenten, die Eltern auf der Tasche liegen, dafür auf Verlangen Scheine und Prüfungsbelege vorweisen müssen. Sonst geht der Unterhaltsanspruch verloren. Nur bei zielstrebigem Studium bestehe das Recht auf Geld, so das Gericht laut der Neuen Juristischen Wochenschrift (Az.: 11 WF 146/03). Ob da die Richter nicht zuerst an ihre eigene Brut gedacht haben?