was fehlt :
Zopf. Ein junger Polizist hat den haarigen Streit mit seinem Vorgesetzten einstweilen verloren: Das Verwaltungsgericht Koblenz zeigte kein Verständnis für den 26-jährigen Kommissar zur Ausbildung, der gegen den dienstlich erzwungenen Haarschnitt klagte. Er band seine Haare zum Knoten, wenn er Uniform trug. Nach Vorschrift dürfen die Haare aber nur bis zum Hemdkragen reichen. Die Richter befanden den Zopf als persönliche Extravaganz, die dem Ziel des einheitlichen Erscheinungsbilds der Polizei nicht gerecht werde, und zerschmetterten die Hoffnung des 26-Jährigen, dass die Weisung seines Chefs für rechtswidrig erklärt würde. Ob er nun in der nächsten Instanz um seinen Zopf kämpft, wurde nicht mitgeteilt.