was fehlt:
„Alles Gute für ihre berufliche Zukunft“. Dies beklagte die Mitarbeiterin einer Firma an ihrem Arbeitszeugnis und strengte einen Prozess an. Jetzt entschied das Bundesarbeitsgericht gestern: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein Zeugnis mit guten Wünschen. Deren Fehlen sei keine versteckte Beurteilung (Az. 9 AZR 44/00).
Ein Strom namens Maradona. Fans haben im argentinischen Bariloche einen bisher namenlosen Fluss nach dem Fußballstar benannt. Sie stellten ein Schild am Gewässer auf, das offiziellen Beschriftungen ähnlich sieht. Bei dem Nass handelt es sich um einen Bach, der durch eine Röhre plätschert.
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