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was fehlt

Das „beste Stück“. Auch vor Routine-Operationen sollten schriftliche Belehrungen der Ärzte gut durchgelesen werden. Diese bittere Erfahrung musste ein 75-jähriger Oberhausener machen, der nach einem vermeintlich harmlosen Eingriff ohne sein „bestes Stück“ aus der Narkose aufgewacht war. Das OLG Düsseldorf wies gestern die Berufung des entmannten Rentners zurück. Der Eingriff sei rechtmäßig gewesen. Der in seinem Sexualleben „stark beeinträchtigte“ Kläger will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen. Er habe kurz vor der Operation eine mit lateinischen Fachbegriffen gespickte Einwilligung unterschrieben, obwohl er sie nicht verstanden habe. Der operierende Arzt berief sich im Prozess auf einen Krebsverdacht. Laboranalysen hatten diesen aber später nicht bestätigt.

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