: was bisher geschah . . .
Die Rechten, die Linken und der Radikalenerlass
Waldemar Stanko ließ im Geschichtsunterricht gern den Nationalsozialismus aus. Dafür gab es für seine Schüler stets etwas mehr Französische Revolution. Dafür wurde er suspendiert. Nun darf der einstige Lehrer am Immanuel-Kant-Gymnasium in Dortmund wieder unterrichten – obgleich er einer rechtsextremen Partei angehört, den „Republikanern“. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. In den Siebzigerjahren war der Staat da noch nicht so großzügig. Damals jedoch ging es um die Linken. Um die Pädagogen, die der DKP angehörten, und diese Partei, so hieß es, stünde nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. 1972 trat der Radikalenerlass in Kraft – ein Zugeständnis der SPD an die Konservativen im Land, mit dem Willy Brandt seine Ostpolitik retten wollte. Fortan also Regelanfrage beim Verfassungsschutz. 1.250 BewerberInnen durften daraufhin erst gar nicht den Staatsdienst antreten, weitere 256 „Verfassungsfeinde“ wurden vom Dienst am Schüler oder der Post entlassen. Fast alle waren DKP-Mitglieder oder Maoisten. Nachdem es bereits in den späten Siebzigerjahren zu einer Liberalisierung kam und selbst in Bayern als letztem Bundesland die Regelanfrage beim Verfassungsschutz 1990 eingestellt wurde, wird nun der Radikalenerlass erneut diskutiert. Nur, dass es heute nicht um die Linken geht. Heute gilt es, den Staat vor Scientologen und Rechtsradikalen zu schützen. FOTO: FRANK ROGNER/NETZHAUT
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