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Archiv-Artikel

was bisher geschah …

Markus Schmidt vor dem Verfassungsgericht

Im Jahr 2002 starben auf Deutschlands Straßen 7.000 Menschen, 450.000 wurden verletzt. In den vergangenen zehn Jahren haben alternative Verkehrsverbände und -experten immer wieder versucht, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugunsten der schwächeren Fußgänger und Radfahrer und der Umwelt zu erreichen. Sie sind bisher gescheitert. Auszug aus Markus Schmidts abgelehnter Verfassungsbeschwerde: „Die StVO und ihre übliche juristische Auslegung ist eine Serientötungs-Verordnung. Die ständigen Gewaltdrohungen durch schnell fahrende Autos erklären Polizei und Justiz zur Bagatelle, obwohl schon im Kindesalter eindringlich davor gewarnt wird. Und wer per Auto tötet, kann ziemlich sicher sein, nicht hinter Gittern zu landen, sondern bloß vorübergehend zum Zufußgehen im Autostaat verdammt zu werden.“ Markus Schmidts Buch „Eingebaute Vorfahrt“ ist im Manneck Mainhatten Verlag, Frankfurt/M. 2002, erschienen. FOTO: STEFAN HUSCH/TERZ