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Archiv-Artikel

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Vor fünf Jahren. Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster hebt die 5-Prozent-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht auf. Die Hürde verletzte die Regel der Chancengleichheit. Geklagt hatten ÖDP und PDS. Bei der Kommunalwahl im Herbst ziehen flächendeckend Miniparteien in die Stadträte ein.