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vertrauensfrage

Weg zu Neuwahlen

Eine Vertrauensfrage, wie sie Bundeskanzler Gerhard Schröder in Verbindung mit der Abstimmung über den Bundeswehreinsatz im Anti-Terror-Kampf angekündigt hat, ist in der Nachkriegszeit bisher drei Mal gestellt worden. Grundgesetzartikel 68 regelt das Verfahren: „Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen.“ In der Vergangenheit haben bundesdeutsche Regierungschefs in der Regel von diesem Instrument Gebrauch gemacht, um ihre Macht zu stabilisieren – oder um bewusst Neuwahlen herbeizuführen. So stellte Helmut Kohl am 17. Dezember 1982 die Vertrauensfrage in der erklärten Absicht, der Bundestag möge ihm das Misstrauen aussprechen. AP

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