verboten:
Guten Tag, meine Damen und Herren!
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat der Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die USA wegen der Hinrichtung der beiden deutschen Brüder LaGrand stattgegeben. Der Gerichtshof bestätigte, dass die USA den Brüdern unrechtmäßig juristischen Beistand durch das deutsche Konsulat verweigert hatten.
In Folge des Urteils sind die USA verpflichtet, den Schaden auszugleichen. Auf Staatskosten sollen nun aus konserviertem Genmaterial zwei neue Brüder LaGrand geklont und zu deutschen Staatsbürgern gemacht werden. Vor ihrer bereits geplanten Hinrichtung sollen LaGrand III & IV jede Menge Rechtsbeistand vom deutschen Konsulat bekommen. Bundespräsident Johannes Rau ist darüber „gar nicht glücklich“, kann aber nichts machen.
Wir melden uns wieder.
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