urteil des tages :
Pubs und Bars im australischen Bundesstaat Victoria müssen ihre Musikanlagen künftig auf gepflegte Zimmerlautstärke herunterdimmen: Die Hintergrundmusik darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Melbourne nur so laut sein, dass sich Gäste über einen Abstand von 60 Zentimetern hinweg problemlos unterhalten können. Das Urteil erfolgte auf die Beschwerde eines Kunden in einer Melbourner Bar, in der sich die Gäste offenbar anbrüllen mussten. Mögen deutsche Gerichte diesem weisen Vorbild bald folgen.