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Ein Bild des Malers Paul Signac, das aus der Sammlung Gurlitt stammte, hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) an die Erben der letzten rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Die Vertreterin der Familie, Agnès Sevestre-Barbé, nahm das Bild am Mittwoch im Bundeskanzleramt entgegen. Das neoimpressionistische Gemälde „Quai de Clichy“ war im Oktober 2018 als Eigentum des jüdisch-französischen Immobilienunternehmers Gaston Prosper Lévy (1893–1977) identifiziert worden.

Es sei wichtig, das Gemälde als NS-Raubkunst zu erkennen und zurückzugeben, um „wenigstens ein Stück weit zu historischer Gerechtigkeit“ beitragen zu können, sagte Grütters. Das Leid der Verfolgung und Enteignung meist jüdischer Sammler lasse sich nie gutmachen. Es ist das sechste Bild aus der Sammlung, das an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben wird.

Das Bild zeigt eine mit vielen kleinen Punkten gemalte Flusslandschaft. 1927 tauschte es der Maler Signac nach Angaben der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste wohl gegen ein Fahrrad ein, später gelangte es zum Sammler Lévy. Dieser ließ es auf der Flucht vor den Nazis im Oktober 1940 auf dem Schloss „Les Bouffards“ in der Nähe von Paris zurück. Das Gemälde wurde von deutschen Soldaten beschlagnahmt und gelangte in der Folge in die Sammlung Hildebrand Gurlitts. Der NS-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt (1895–1956) vererbte seine Sammlung an seinen 2014 gestorbenen Sohn Cornelius, dessen Nachlass nun systematisch auf Raubkunst untersucht wird.

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