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Archiv-Artikel

unterm strich

„Esra“ und kein Ende: Im langjährigen Streit um den gerichtlich gestoppten Roman von Maxim Biller ist der Termin für die mündliche Verhandlung erneut verschoben worden. Der Prozess gegen den Schriftsteller um die Höhe der Entschädigungen für seine Exfreundin und deren Mutter vor dem Landgericht München I war ursprünglich für diesen Mittwoch (5. September) angesetzt. Die Beteiligten wollen jedoch nach Angaben des Gerichts von gestern abwarten, ob das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Monaten über eine Verfassungsbeschwerde entscheidet, die Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch wegen Verletzung der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Kunst erhoben hat. Als neuen Termin legte das Gericht den 5. Dezember fest. Nach dem Verbot des stark autobiografisch gefärbten Romans Billers durch den Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2005 hatte der Kölner Verlag Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Der BGH hatte die Persönlichkeitsrechte von Billers Exfreundin und deren Mutter verletzt gesehen. Auch in der entschärften Version seien die beiden Klägerinnen hinter den Romanfiguren Esra und Lale erkennbar. In der zweiten Prozessrunde soll über die Höhe der Entschädigung entschieden werden. Die beiden Frauen, die sich in dem Roman wiedererkennen, fordern mindestens 100.000 Euro.