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Archiv-Artikel

und heute

Vaterschaftstest bei Schildkröten

Die Familienverhältnisse madegassischer Strahlenschildkröten versucht das Verwaltungsgericht Hannover heute zu klären. Es verhandelt die Klage eines Züchters auf Erteilung einer Vermarktungsgenehmigung. Der Kläger züchtet diese wertvollen und seltenen Tiere seit 1992. In Anwendung des Washingtoner Artenschutzabkommens wird eine solche Vermarktungsgenehmigung nur erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass die Elterntiere der Jung-Schildkröten aus legaler Zucht stammen. Um zu ermitteln, welche erwachsenen Tiere des Klägers und anderer Züchter als Eltern in Betracht kommen, soll möglicherweise ein DNA-Analyse gemacht werden. taz