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Archiv-Artikel

’tschuldigung

Günter Paul, der Rechtsanwalt des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) im Schadenersatzprozess des Dopingopfers Karen König, hat sich bei der ehemaligen DDR-Schwimmerin für seine unqualifizierten und abfälligen Aussagen zu Beginn der Zeugenvernehmung (die taz berichtete) entschuldigt. Paul hatte unter anderem behauptet, die DDR habe ihr Staatsdoping-Programm mit Wissen der Athleten und/oder ihrer Eltern umgesetzt. So seien die Eltern „oft intensiv in den Trainingsprozess und alles, was drum herum war, einbezogen“ gewesen. Für diesen „Rufmord“, wie die ehemalige DDR-Leichtathletin und heutige Literaturprofessorin Ines Geipel Pauls geschichtsverfälschende Bemerkungen nannte, entschuldigte sich der NOK-Advokat nun schriftlich. In einem Brief an Karen König und ihren Rechtsbeistand erklärte Paul, er habe auf Fragen von Journalisten hin die schwierigen Beweisprobleme einfach und verständlich erläutern wollen und dabei offensichtlich Vereinfachungen gewählt, die in einer verkürzten Wiedergabe dann als Herabsetzung missverstanden werden konnten. Das NOK will sich in dem Prozess auch weiterhin durch Paul vertreten lassen.