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taz–Redakteur verurteilt

Zu einer Geldstrafe von 3.600 Mark ist ein ehemals presserechtlich verantwortlicher Redakteur der taz gestern vom Landgericht Berlin verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, nicht verhindert zu haben, daß in einem Artikel über den ersten Prozeß gegen das mutmaßliche RAF–Mitglied Horst Clemens Wagner die Schweizer Wochenschrift Woz zitiert wurde: „Hinter dem Onkelgesicht des vitalen Biedermannes steckt jedoch ein doppelter Bruder Eichmann“. Der Redakteur war vorher zweimal wegen derselben Tat freigesprochen worden.

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