rechtsfragen: Klagen bis zur Rente
Für die Erweiterung der Tiefgarage unter dem Contrescarpe-Center musste die Telekom Glasfaser-Kabel verlegen. Die KPS-Gruppe will das nicht bezahlen. Vor Gericht setzt sie auf eine Ermüdungstaktik VON KLAUS WOLSCHNER
Sieben Personen saßen gestern im Bremer Verwaltungsgericht auf der Richterseite, acht auf der Seite der Prozessparteien - großer Aufmarsch für eine vergleichsweise kleine Summe: Rund 270.000 Euro will die Telekom von der KPS-Grundstücksgesellschaft mbH haben. Denn die Telekom hat gerade neu verlegte Glasfaser-Kabel und einen Knotenpunkt verlegen müssen, weil KPS die Tiefgarage seines Contrescarpe-Center im Jahre 2004 etwas größer bauen wollte als noch 2002 geplant.
Ein klarer Fall, könnte man meinen, aber die Rechtsfragen, die sich hinter dem schlichten Problem verbergen, sind immens. Er habe allein in den letzten Tagen 100 Seiten neuer Schriftsätze bekommen und lesen müssen, klagte Richter Ingo Kramer. Und er klärte die Prozessparteien darüber auf, dass er in vier Jahren pensioniert würde - diesen Zeitrahmen sollten sie bitteschön im Auge behalten.
Insbesondere die KPS-Seite kann daran natürlich kein Interesse haben, muss sie doch so lange nicht zahlen, wie es kein Urteil gibt. Der Gütetermin war ohne Ergebnis geblieben. Gestern zur Sitzung legte der Anwalt der KPS-Gruppe einen neuen Schriftsatz vor, nach dem die Firma KPS-Programme noch eine Forderung gegen die Telekom von rund 300.000 Euro habe aus Verträgen um 0900er-Nummern. Für den Fall, dass das Gericht zu dem Urteil käme, dass KPS zahlen müsse, würde man das gern gegen die anderen Forderung aufrechnen - dies solle das Gericht bitte auch klären. Richter Kramer machte deutlich, dass sich diese Frage, wenn überhaupt, erst ganz am Ende stelle. Erst sei zu klären, ob denn KPS überhaupt zahlen müsse. Gegen dieses Urteil könne KPS in Berufung gehen. Erst wenn das letztinstanzlich entschieden sei - und so manche Frage stehe da an, die auch bundesgerichtlich bisher nicht erhellt wurde -, erst dann müsse das Verwaltungsgericht mit Gutachtern die Frage beantworten, ob denn die von der Telekom geforderte Summe angemessen sei. Und erst dann werde er die Frage aufwerfen, ob KPS diese Forderung mit anderen ungeklärten Forderungen aufrechnen könne. Falls er dann, wie gesagt, nicht schon im Ruhestand sei.
Warum es nicht klar ist, dass eine bauende Firma die Telekom bezahlen muss, wäre ein juristisches Oberseminar wert. Die Telekom muss für die Stadt kostenfrei Leitungen verlegen. Die KPS-Grundstücksgesellschaft argumentiert also so, dass die Vergrößerung des Contrescarpe-Centers und der Tiefgarage vor allem im Interesse der Stadt gelegen habe. Das haben die Vertreter der Stadt gestern vor Gericht bestritten. Auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Ansprüche der Telekom gegen KPS grundsätzlich berechtigt seien.
Vier Jahre gerichtlicher Streit wegen 270.000 Euro wären nichts außergewöhnliches. Im Jahre 2001 hatte die KPS-Gruppe, zu der auch das Ticket-Unternehmen CTS-Eventim gehört, die kommunalen Anteile der Bremer Konkurrenz-Gesellschaft "Ticket-Service-Center" (TSC) gekauft - 1,365 Millionen Mark standen im Vertrag. TSC war eine Art Mitgift, KPS sollte das Musical-Theater retten.
Bezahlt wurde allerdings nie. Sieben Jahre beschäftigten die beiden Parteien ein Schiedsgericht. Strengstes Stillschweigen ist vereinbart worden über das Ergebnis. Dem Vernehmen nach soll der Preis auf eine halbe Million Euro, also rund eine Million Mark, abgesenkt worden sein - inklusive aufgelaufener Zinsen.
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