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rasterfahndung

Unter Verschluss

Weder die Polizei noch der städtische Datenschutzbeauftragte wollen sich derzeit zu Details der Rasterfahndung äußern. Seit dem 1. Oktober liefern öffentliche Stellen dem Landeskriminalamt (LKA) Daten über verdächtige Personen – etwa Name, Anschrift, Geburtsort und -tag. Die rechtliche Grundlage bildet ein Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten gemäß Paragraf 47 des Polizeigesetzes. Nach zwei Wochen hatten drei Berliner Hochschulen Daten von etwa 900 Studenten aus 15 arabischen Ländern, darunter Pakistan, Afghanistan und Iran ans LKA gegeben.

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