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"Scheinehe"

■ betr.: "Deutsch-türkische Ehe mit Hindernissen", taz vom 12.6.90

betr.: „Deutsch-türkische Ehe mit Hindernissen“,

taz vom 12.6.90

„Die beiden die wollen doch nur heiraten, damit der Ausländer hier eine Aufenthaltserlaubnis bekommt.“ Mit diesem Verdacht der „Scheinehe“ wird ein Großteil von deutsch-ausländischen Paaren entweder schon beim Standesamt oder aber nach der Eheschließlung bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis konfrontiert. Bei dem genannten Paar aus Würzburg waren es die mangelnden Sprachkenntnisse der Partner, die aus dem vagen Verdacht einen handfesten Vorwurf und die Verweigerung der Eheschließung werden ließen. (...)

Als IAF - Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten Frauen - Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaften - wehren wir uns gegen diese Praxis, da sie eine Diskriminierung von deutsch-ausländischen Paaren darstellt und ausländerfeindlichen Tendenzen Vorschub leistet. Wie für deutsch-deutsche Paare muß auch für bi -nationale Familien Artikel 6 des Grundgesetzes gelten, der den Schutz von Ehe und Familie vor Eingriffen des Staates garantiert. Mit großer Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, daß die Praxis der Behörden, wie in dem zitierten Fall in Würzburg, einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält.

IAF e.V., Frankfurt am Main

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