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"Liebe taz..." Einstellung des Verfahrens unerklärlich - betr.: Freibrief für Polizisten?", taz-Bremen vom 24.9.1996

Betr.: „Freibrief für Polizisten?“ taz vom 24.9. 1984 wurde in Bremen bei der Staatsanwaltschaft ein Sonderdezernat eingerichtet, das ausschließlich sexuelle Gewalt gegen Frauen zum Gegenstand hatte. Dieses Sonderdezernat wurde damals eingerichtet, um die von Gewalt betroffenen Frauen stärker zu schützen.

Wenn jetzt - wie im Falle eines Polizisten in Bremen-Nord geschehen - wieder der Aussage eines Polizisten (sie hat mich oral genötigt) mehr Glauben geschenkt wird als der Aussage des Opfers (er hat mich gezwungen), kann von einem Schutz der weiblichen Opfer wohl kaum noch die Rede sein.

Es ist mir unerklärlich, wie ein Verfahren eingestellt werden kann, das eine sexuelle Handlung auf einer Polizeiwache unter Beteiligung eines Polizisten im Dienst zum Gegenstand hat. Ebenso unerheblich erscheint mir, welcher Art das Abhängigkeitsverhältnis zwischen der Frau und dem Polizisten war - es ist faktisch unleugbar.

Außerdem kann man sich doch fragen, warum denn nicht der sexuell „genötigte“ Polizist laut um Hilfe gerufen hat, um so die an ihm begangene Untat vorzeitig zu beenden?!

Die Frau als „Mit-Schuldige“, der Mann als Opfer - diese

Vorurteilsstruktur bei sexueller Gewalt glaubte ich in Bremen überwunden. Ulrike Hauffe, Landesfrauenbeauftragte

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