: nachtrag Kontaktsperre
Alfred Emmerlich, von 1972 bis 1990 Bundestagsabgeordneter der SPD, weist uns auf eine Ungenauigkeit im Text von Kurt Oesterle hin. Unser Autor ließ unter der Überschrift „Nur für Stammheim spreche ich“ (taz.mag Nr. 239 vom 27. April) Horst Bubeck, 1977 stellvertretender Justizvollzugsleiter in Stuttgart-Stammheim, über die Haftbedindungen der RAF-Insassen zu Wort kommen. Hierbei führte er aus, das Kontaktsperregesetz („Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz“) sei im Zuge der Fahndung nach den Kidnappern Hanns-Martin Schleyers im Bundestag ohne Debatte bei drei Enthaltungen beschlossen worden. taz-Leser Emmerlich weist darauf hin, dass jene Bestimmung gegen vier Stimmen aus der SPD, zwölf Enthaltungen aus der SPD und deren fünf bei der FDP am 29. September 1977 beschlossen wurde.
Leser Carlo Hagen formuliert seine Kritik am Rechtsextremismusexperten Rainer Fromm, den Gitta Düpperthal im taz.mag vom 4. Mai porträtierte: „Tief recherchiert sind Fromms Veröffentlichungen durchaus nicht immer, häufiger wird ihm auch der Vorwurf mangelnder Distanz zur Naziszene gemacht. Am Rande des Nazimarschversuchs am 6. April in Leipzig wurde Fromm immer wieder aus dem Nazipulk heraus mit deutlichen Freundlichkeitsgrüßen bedacht. Anderen passiert so etwas nicht.“
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