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Archiv-Artikel

miethai & co Betriebskostenabrechnungen Übersichtlich und verständlich

Immer wieder stellen wir fest, dass viele Vermieter noch nicht einmal die unverzichtbaren Grundsätze der Abrechnung von Betriebskosten beachten. Unverzichtbare Grundsätze sind, wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, Folgende:

Die Abrechnung muss eine geordnete Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben enthalten. Sie soll den Mieter in die Lage versetzen, den Anspruch des Vermieters nachzuprüfen. Dazu muss die Abrechnung „gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar“ sein. Sie muss also „insgesamt klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich“ sein. Dabei ist abzustellen „auf das durchschnittliche Verständnisvermögen eines juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieters.“

Im Einzelnen muss die Abrechnung enthalten: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung der Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der Vorauszahlungen.

Auch wenn das alles selbstverständlich klingt, muss man sich immer wieder darüber wundern, wie oft Vermieter es schaffen, solche Selbstverständlichkeiten zu missachten. Es macht daher Sinn, Betriebskostenabrechnungen fachkundig überprüfen zu lassen.

Wer seine Betriebs- und Heizkostenabrechnungen überprüfen lassen möchte, kann dies bei Mieter helfen Mietern in der Bartelsstr. 30 montags oder donnerstags um 16 Uhr in der speziellen Betriebskostenberatung machen.

Zusätzlich können Mitglieder und jene, die es werden wollen, am Mittwoch, 10.12., und am Mittwoch, 17.12., sowie im Januar jeden Mittwoch von 10 Uhr bis 16 Uhr ohne Voranmeldung zur Beratung in unsere Geschäftsstelle kommen. Die Beraterinnen prüfen, ob Ihre Abrechnung korrekt ist. Bitte bringen Sie Ihren Mietvertrag, die aktuelle Abrechnung und soweit vorhanden Abrechnungen der Vorjahre mit.

Fotohinweis: Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de