leserbrief :
Genauer kritisieren
■ betr.: Forensik statt Freiheit, taz Bremen vom 30. Dezember
Das ist ein gut recherchierter Artikel und man kann dem Anwalt nur wünschen, dass er Erfolg hat, seinen Mandanten aus der Forensik zu befreien, in die er nach deutschem Recht nicht hineingehört. Erst recht würde er nicht in die Sicherungsverwahrung gehören, jedenfalls nicht nach dem ab 1. Januar 2011 geltenden Recht.
Umso bedauerlicher ist es, dass in den von der taz beigefügten Erläuterungen über „Sicherungsverwahrung und Unterbringung“ vieles durcheinander gebracht wird. Im konkreten Fall geht es nicht um Sicherungsverwahrung, sondern um die Unterbringung eines Straftäters im Psychiatrischen Krankenhaus. Auch diese ist 1933 von den Nazis eingeführt wurde. Auch diese ist faktisch eine Art von Sicherungsverwahrung (auch wenn sie als Maßregel der Besserung und Sicherung firmiert). Aber juristisch sind es zwei völlig verschiedene Institutionen, die man auseinanderhalten sollte, um beide genauer kritisieren zu können. JOHANNES FEEST, Bremen