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kinderwunsch

Rechtliche Hürden

Nach dem Embryonenschutzgesetz ist die künstliche Befruchtung Ärzten vorbehalten. Wer diese vornimmt, ohne Arzt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Nicht belangt werden aber Frauen, die eine künstliche Insemination bei sich vornehmen, und Männer, deren Samen verwandt wird, auch wenn die beiden nicht miteinander verheiratet sind (heterologe künstliche Insemination).

Neben Paaren können auch Einzelpersonen ein Kind adoptieren. Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind allein annehmen. Eine Adoption ist also für Lesben und Schwule als Einzelperson möglich. Als Paare können sie gemeinsam eine Pflegekind aufnehmen. Doch es gibt Klagen, dass Jugendämter Personen, die nicht dem traditionellen Familienbild entsprechen, bei der Vermittlung von Pflegekindern benachteiligen.

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