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in kürze PROSTITUTIONNicht in der Wohnung

Wohnungseigentümer müssen nicht dulden, dass in einer vermieteten Wohnung der Prostitution nachgegangen wird, so das OLG Frankfurt. Von einem Miteigentümer kann verlangt werden, dass er die Prostitution in seiner Wohnung unterbindet (Az.: 20 W 508/01). (dpa)

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