in kürze KRANKENGELD: Anspruch bleibt
Wer lange krank ist und dabei seinen Arbeitsplatz verliert, hat trotzdem Anspruch auf Krankengeld in ursprünglicher Höhe. Nach einem neuen Urteil des Bundessozialgerichts bleibt die ursprüngliche Tätigkeit Maßstab für die Krankengeldzahlung. (AZ: B 1 KR 30/00) (afp)
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