in kürze BRÜHLER ZUGUNGLÜCK: Signal reichte nicht
Im Prozess um das Zugunglück von Brühl hat ein Sachverständiger gestern bemängelt, dass den Zügen in der Unfallnacht nur mit einem einzigen Signal ein Tempolimit vorgeschrieben war. Am 6. 2. 2000 war dem angeklagten Lokführer bei 122 km/h der Nachtexpress bei einer Baustelle entgleist. (dpa)
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