in kürze BETTINA RÖHL : Sieg gegen „FAZ“
Die Journalistin Bettina Röhl hat vor dem OLG München durchgesetzt, dass sie in den Medien nicht „Terroristentochter“ genannt werden darf. Im Rechtsstreit mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung führte das Gericht aus, die Bezeichnung verletze das Persönlichkeitsrecht der Tochter Ulrike Meinhofs (RAF). (Az. 21 W2724/03) (dpa)