in kürze ARBEITSLOSENGELDKÜRZUNG : Nicht bei Unwissenheit
Wird der Bundesagentur für Arbeit eine Kündigung zu spät mitgeteilt, führt dies nicht automatisch zur Kürzung des Arbeitslosengeldes. Wie das Bundessozialgericht gestern mitteilte, dürfe das Arbeitslosengeld nicht einfach gemindert werden, wenn der Arbeitslose von dieser Verpflichtung nichts weiß (AZ: B 11a/11 AL 81/04 R). (ap)