: hintergrund
Notausgänge
Die Entscheidung in Sachen Liberty könnte zu einem Testfall für die Kartellbehörden und die Bundesregierung werden: Die Regierung kann Kartellamts-Entscheidungen aufheben, wenn diese den Zielen der Gesamtwirtschaft zuwiderlaufen.
Zwar geht in Branchenkreisen niemand ernsthaft davon aus, dass der Liberty-Einstieg im deutschen Kabel-TV-Markt komplett platzen könnte. Aber durch die konzertierte Lobbyarbeit der Sender dürfte die Netz-Übernahme nur mit strengen Auflagen gewährt werden. Hier enthält der Vertrag mit der Telekom aber offenbar weitreichende Ausstiegsklauseln, die Liberty im Falle zu starker behördlicher Beschränkungen den Rücktritt vom Deal ermöglichen. Dann wären nicht nur der zugesagte Netzausbau nebst Schaffung einiger tausend Arbeitsplätze futsch – Telekom und Bundesregierung müssten außerdem bei der Investorensuche von vorn anfangen.
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