gut zu wissen :
Die Auskunfts- und Beratungsstelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Bremen hat seit gestern neue Öffnungszeiten. Angestellten und Arbeitern sowie Versicherten der Bundesknappschaft und der Seekasse stehen die Experten der BfA (Domshof 18-20) für kostenlose Auskunft und Beratung zu allen Themen der gesetzlichen Renten-Versicherung bereit. Sie ist Montag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Beschwerden per E-Mail, Online-Bürgerbefragungen und Chat-Sprechstunden: Die neuen Medien haben Einzug in die Ortsämter Hemelingen, Horn-Lehe, Neustadt, Schwachhausen, Vahr und Vegesack gehalten. Unter www.ortsamt-name.de gibt’s ab sofort außerdem kostenlose Infos aus den Stadtteilen sowie die elektronische Beiratszeitung. Wozu noch persönlich hingehen und stundenlang warten?
Der DGB weist darauf in, dass ALG II-BezieherInnen sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen können: „Die Ministerpräsidenten haben am 08.10.2004 mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld II auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreit werden. Dem (formlosen) Antrag muss der Leistungsbescheid der Arbeitsgemeinschaft oder Kommune beigefügt werden. Der Antrag muss bei der Landesrundfunkanstalt gestellt werden.