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Archiv-Artikel

gurke des tages

Das kommt davon, wenn Michael Ringel, amtlicher Wahrheit-Redakteur und Deutschlands strengster Bierwächter, in New York ist und nicht eingreifen kann: Nun darf in Deutschland gebrautes Bier auch dann unter der Bezeichnung „Bier“ angeboten werden, wenn es nicht nach dem Reinheitsgebot von 1516 hergestellt wurde. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Die Richter gaben damit der Klage der Klosterbrauerei Neuzelle (Oder-Spree) statt, die ihr Schwarzbier mit Zucker versetzt.