: fusion von eon und ruhrgas
Der Weg zum Marktbeherrscher
Noch Anfang Dezember hatte das Bundeskartellamt den Einstieg des Energiekonzerns Eon beim größten deutschen Gaskonzern Ruhrgas als „in der beantragten Form nicht genehmigungsfähig“ beurteilt. Grund: Eon könnte auch im Strombereich seine Stellung weiter ausbauen, weil Erdgas zunehmend als Primärenergie zur Stromerzeugung eingesetzt wird. Eon plant den Einstieg durch die Übernahme der Gelsenberg AG, die ihrerseits 25,5 Prozent an Ruhrgas hält. Nach dem Urteil der Kartellwächter hatte der Bundeswirtschaftsminister mit einem so genannten Ministervotum gedroht: Qua Amt ist es Werner Müller gegeben, die Behörde zu überstimmen.
Bis zum 7. Dezember hatte Eon Zeit für Nachbesserungen, in dieser Woche entscheidet das Kartellamt. Am 23. Januar wird das Urteil dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegt, danach den Beteiligten mitgeteilt.
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