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fakten

Die Steuersenkungen

Der Eingangssteuersatz auf Einkommen sinkt ab 2001 von jetzt 22,9 auf 19,9 Prozent, der Spitzensteuersatz von 51 auf 48,5 Prozent. Bis 2005 sinken die Sätze auf 15 bzw. 45 Prozent. Der Grundfreibetrag steigt von jetzt 13.499 Mark auf 15.000 Mark (2005).

Die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften sinkt von 40 Prozent für einbehaltene und 30 Prozent für ausgeschüttete Gewinne auf einheitlich 25 Prozent. Inklusive Gewerbesteuer und Solidarzuschlag entsteht eine Belastung von etwa 38 Prozent.

Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen deutscher Kapitalgesellschaften an anderen Kapitalgesellschaften sollen künftig generell steuerfrei sein.

Laut der neuesten Steuerschätzung sollen unabhängig von der Reform zwischen 2000 und 2004 rund 185 Milliarden Mark mehr in die staatlichen Kassen fließen.

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