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dokumentation

Aus dem Untersuchungsbericht der RSK

Die deutschen Kernkraftwerke sind in einem unterschiedlichen Maß gegen Flugzeugabsturz geschützt. Die neueren Kernkraftwerke (1. Teilerrichtungsgenehmigung nach 1973) müssen den diesbezüglichen Auslegungsanforderungen der RSK-LL für DWR genügen. Die baulichen Anlagen von Kernkraftwerken, die diese Anforderungen erfüllen, gewährleisten einen ausreichenden Schutz gegen die Auswirkungen eines postulierten zufallsbedingten Absturzes einer schnellfliegenden Militärmaschine (Aufprallgeschwindigkeit 774 km/h). Diese Auslegung bietet gleichzeitig einen Grundschutz gegen ein großes Spektrum möglicher Abstürze ziviler Maschinen. (...)

Bei den älteren Kraftwerken liegt ein geringerer Schutzgrad vor, wobei das Schutzniveau anlagenspezifisch unterschiedlich ist.

Bei einem gezielten Angriff mit einem großen Verkehrsflugzeug müssen hinsichtlich der mechanischen Belastungen das höhere Flugzeuggewicht und gegebenenfalls eine höhere Aufprallgeschwindigkeit berücksichtigt werden; andererseits ist von einer erheblich größeren Lastauftrefffläche sowie einer zeitlichen Entzerrung der Lastanteile und unterschiedlichen Auftreffwinkeln der Flugzeugkomponenten auszugehen. Dieser Fall ist in der Vergangenheit nicht unterstellt worden, so dass hierfür keine Untersuchungsergebnisse vorliegen. Es bleibt offen, ob bei einem solchen Ereignis die maximal auftretenden mechanischen Belastungen ohne größere Schäden abgetragen werden können und alle zur Beherrschung des Ereignisses benötigten Systeme funktionsfähig bleiben. www.bmu.de

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