debatte: Geteilte Zuständigkeiten
Sozialleistungen erreichen die Bürger*innen zu wenig, auch wegen bürokratischer Eigenlogik der Behörden. Eine Sozialstaats-App könnte helfen
Man muss kein kalter Neoliberaler sein, um festzustellen: Der deutsche Sozialstaat ist ineffizient. Und nicht nur das: Er ist auch zu kompliziert und muss dringend einfacher, unbürokratischer und transparenter werden. Diese Auffassung wurde zuletzt auch vom Nationalen Normenkontrollrat (unabhängiges Gremium der Bundesregierung, das die Bürokratiekosten bewertet, d. Red.) geteilt.
Komplexitätsfallen des Sozialstaats führen dazu, dass er zu einem Sanierungsfall geworden ist und trotz relativ hoher finanzieller Aufwendungen von Bürger*innen immer öfter nicht mehr verstanden wird. Während Bürger*innen auf einen funktionsfähigen Sozialstaat in ihren unterschiedlichen Lebenslagen angewiesen sind, handeln die sozialstaatlichen Institutionen primär gemäß ihren Zuständigkeiten. Ob bei kommunaler Jugendhilfe, Schulbehörde, Gesundheitsamt, Jobcenter oder Wohngeldstelle: Jede Institution handelt in der Logik ihrer Zuständigkeit sowie gesetzlichen Restriktionen, während multiple Problemlagen von Bürger*innen eigentlich die Überwindung von Zuständigkeitsgrenzen verlangen: Verwaltungen denken in den Grenzen von Zuständigkeiten, die aber nicht identisch mit den Abgrenzungen von Problemen sind.
Aus verwaltungswissenschaftlicher Perspektive wird argumentiert, dass das System überhaupt nur noch funktioniert, weil viele Bürger*innen es wegen Überforderung gar nicht nutzen. Dies muss auch vor dem Hintergrund sozialer Gerechtigkeit dringend ernst genommen werden. Parallel zu den in sozialwissenschaftlichen Studien diagnostizierten Erschöpfungszuständen in der Bevölkerung geht das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Politik zurück – und dies trifft zunehmend auch die Verwaltungen.
Dies wird in den Kommunen durchaus registriert: Es bewegt sich inzwischen etwas mit Blick auf die Überwindung geteilter Zuständigkeiten durch ressortübergreifende Zusammenarbeit. Inzwischen hat sich nach der reinen Orientierung an schlanken Organisationen das Interesse in Richtung wirkungsvoller Prozesse verschoben.
Rolf G. Heinze
war von 1988 bis 2021 Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Soziologie, Arbeit und Wirtschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Jetzt ist er an selbiger Uni Seniorprofessor für Soziologie.
Hier ist aber auch die Bundesebene gefragt: Das Scheitern des großen Projekts Kindergrundsicherung etwa ist nicht allein an der Kostenfrage festzumachen, sondern vor allem daran, dass die tangierten Hilfesysteme in der politischen Verantwortung von drei unterschiedlichen Ministerien liegen sowie von drei verschiedenen Behörden nebeneinander verwaltet werden (Arbeitsagenturen/Jobcenter, Wohngeldstellen, Familienkassen). Die einzelnen Behörden hätten also entweder Kompetenzen abgeben oder zusammenarbeiten müssen, was quer zum starren Zuständigkeitsdenken der Behörden liegt. Vor diesem Hintergrund plädieren wir parallel zu einer institutionellen Verwaltungsreform für eine Transparenz-Offensive des Sozialleistungssystems sowie für mehr Zugänglichkeit sozialpolitischer Leistungen.
Solange eine Vereinheitlichung und Entbürokratisierung aufgrund der institutionellen wie politischen Blockaden nicht aufgelöst werden kann, sollte eine Bundesregierung mit Nachdruck daran arbeiten, sozialstaatliche Leistungen für die Bürger*innen transparenter zu machen. Hier sollte als Sofortmaßnahme eine nutzerfreundliche „Sozialstaats-App“ auf den Weg gebracht werden. In Zeiten von KI ist auch die digitale Integration der über 160 Einzelleistungen keine Raketenwissenschaft mehr – selbst dann nicht, wenn man die sozialstaatlichen Leistungen auch mit steuerlichen Freibeträgen plus Steuer- und Abgabenbelastung verknüpfen würde, um auf diese Weise realistische Netto-Einkommenshöhen zu ermitteln. Der Anspruch wäre, dass die Bürger:innen nicht mehr persönliche Daten angeben müssten, als sie es bei amtlichen Erhebungen wie dem Mikrozensus bereits tun müssen.
Der Thinktank „Agora Digitale Transformation“ hat hierfür in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband unter dem Titel „Den digitalen Sozialstaat nutzerorientiert gestalten“ in vier Handlungsfeldern einen machbaren Fahrplan entwickelt: Dieser zielt darauf ab, Initiativen vonseiten der Wohlfahrtsverbände und zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Entwicklung digitaler Antragsassistenten zusammenzuführen. Auch der grüne Vizekanzler Robert Habeck formulierte in einem Impulspapier das Ziel: „Eine einzige digitale Plattform in Form einer Deutschland-App, auf der alle Sozialleistungen direkt beantragt werden können, sollte das Ziel sein“.
In in der Tat – dieses Ziel dürfte aber trotz der von Bund, Ländern und Kommunen grundsätzlichen bekräftigten Kooperationsbereitschaft vor allem wegen der institutionellen Komplexität des Sozialsystems auch in der nächsten Legislaturperiode noch nicht erreicht werden. Als unmittelbare Maßnahme wäre deshalb viel gewonnen, wenn die nächste Bundesregierung zunächst ein ressortübergreifendes Pilot-Projekt starten würde, das auf das engere Feld der Sozialpolitik beschränkt ist. Darin sollte als erster Schritt jedoch nicht die digitale Beantragungsfunktion stehen, sondern man könnte mit einer transparenten „Anspruchsberechtigungsfunktion“ – zunächst ohne Rechtsverbindlichkeit – starten, die mit einer örtlichen Adress-Datenbank verlinkt wäre.
Eine staatliche Ausschreibung könnte neben den IT-technischen auch die datenschutzrechtlich relevanten Aspekte beeinflussen und zudem sicherstellen, dass ein klare Nutzer*innen-Orientierung im Vordergrund steht.
Jürgen Schupp
ist Professor für Soziologie an der Freien Universität Berlin und Senior Research Fellow am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).
Sozial engagierte Stiftungen und Wohlfahrtsverbände könnten zudem einen jährlichen Preis für die bürgerfreundlichste Sozialpolitik-App ausschreiben, die beim jährlichen Digitalgipfel der Bundesregierung öffentlichkeitswirksam verliehen und ausgezeichnet wird. Hierdurch könnte als Nebeneffekt das Vertrauen in einen bürokratieärmeren und transparenten Sozialstaat wieder gestärkt werden.
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