das wichtigste : General entlastet Pfahls
Zeuge: Angeklagter hat wegen Panzerdeal 1991 keinen Druck auf Armee-Angehörige ausgeübt
AUGSBURG dpa ■ Ex-Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls hat nach Aussagen von Bundeswehr-Führungskräften im Zusammenhang mit einem Panzergeschäft 1991 keinen Druck auf Entscheidungsträger der Armee ausgeübt. Der spätere Generalinspekteur Klaus Naumann sagte gestern im Korruptionsprozess gegen den 62-Jährigen vor dem Landgericht Augsburg, Pfahls habe zwar politisch den Verkauf von „Fuchs“-Panzern an Saudi-Arabien betrieben, sonst aber keinen Einfluss genommen.
Der damalige Heeresinspekteur Henning von Ondarza sagte, die Bundeswehr habe sich gegen den Verkauf aus Heeresbeständen zunächst vehement gewehrt. Später habe man einem Kompromiss zugestimmt, da neuwertiger Ersatz in vier Monaten zugesichert worden war. Über Pfahls Befürwortung des Panzergeschäfts habe man sich grundsätzlich aufgeregt, weil die politische Entscheidung gegen massive militärische Sicherheitsbedenken der Bundeswehr erfolgte. Auch Hanns Jörn Boes, damals Chef des Bundeswehr-Führungsstabs, sagte: „Das wurde uns befohlen, ohne uns zu fragen. Wir waren militärisch eindeutig dagegen.“ Schließlich habe sich das Heer auf den Kompromiss unter schriftlicher Zusicherung der Firma Thyssen für Ersatz eingelassen.
Pfahls ist wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung angeklagt. Der frühere CSU-Politiker soll vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber für das Panzergeschäft mit Saudi-Arabien rund zwei Millionen Mark Schmiergeld erhalten und nicht versteuert haben. Für die Bundeswehr ging es 1991 um zehn „Fuchs“-Spürpanzer, die aus den Beständen bereitgestellt werden sollten.