: das gesetz erlaubt:
Kunden dürfen bedient werden
Ausnahmen vom Ladenschluss:
Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen abweichend den Beginn der Ladenöffnungszeit an Werktagen auf 5.30 Uhr vorverlegen. Die beim Ladenschluss anwesen-den Kunden dürfen noch bedient werden. Darüber hinaus gibt es arbeitszeitrechtliche Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz.