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Am Dienstag fand in einer Berliner Kanzlei ein so genanntes Anti-Doping-Forum statt. Dort sprach Ulrich Haas zum Thema „Strafe ohne Erbarmen“. Haas ist Jurist und als solcher bewandert auf dem Feld kniffliger Dopingfragen. Er stellte ein Empfehlungspapier vor, das bei der Welt-Antidopingkonferenz im kommenden Jahr in Madrid als Grundlage dienen soll. Der Ansatz: Bei der Bestrafung von Dopingsündern soll es künftig flexibler zugehen, eine größere „Einzelfallgerechtigkeit“ herrschen. Dabei soll die Grundstrafe von zwei Jahren, die ohnehin im Wada-Code gilt, auch weiterhin bestehen bleiben – allerdings nicht immer. „Es soll künftig mehr Flexibilität nach oben und unten geben, mehr Verständnis und bessere Einzelfallüberprüfungen, ohne dabei Schlupflöcher zu öffnen“, so Haas. Bis zu vier Jahren Sperre bei Erstvergehen sollen in Zukunft möglich sein, wenn dem Sportler die Absicht zur Leistungssteigerung oder gewerbs- und bandenmäßiger Betrug nachgewiesen werden. Wenn der Athlet mit eher leichten Drogen und Dopingmitteln (Cannabinoiden, Betablockern) erwischt wird, dann drohen mildere Strafen von null bis zwei Jahren. Bei harten Dopingmitteln, wie Epo, anabolen Steroiden oder Wachstumshormonen, den „Todessubstanzen des Sports“ (Haas), wird weiterhin hart sanktioniert, so der Plan. Bis zu vier Jahren Sperre sollen dem Gedopten dann drohen. Indessen werden wohl die Strafmaße bei Zweit- und Drittverstößen harmonisiert. „Die häufig geforderte lebenslängliche Sperre ist juristisch unhaltbar“, sagte Dirk-Reiner Martens, Sportrechtler und langjähriges Mitglied des internationalen Sportschiedsgerichtshofs Cas. Dies habe etwa der Fall des Tennisprofis Mariano Puerta gezeigt: Der bereits einmal auffällig gewordene Argentinier wurde 2005 für acht Jahre gesperrt, weil er sich mit seiner Frau ein Glas Wasser geteilt haben will, in dem sie sich kurz vorher eine Tablette gegen Unwohlsein aufgelöst habe, so Puerta damals über den Vorfall. Er wurde positiv getestet. Die geringen Rückstände des Medikamentes im Glas sollen zur positiven Probe geführt haben. Wenn das wahr ist, wäre das Strafmaß laut Sportrechtler Martens unverhältnismäßig. Das Urteil habe für den damals 26-Jährigen einem Berufsverbot geglichen. Ferner soll es künftig Dopingsündern ermöglicht werden, die Strafe selbst zu reduzieren. „Ein zeitiges Geständnis“, so Haas, „könnte in besonderen Fällen zu einer Nullsperre, also einem Freispruch führen.“ TAZ