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Archiv-Artikel

daily dope (343)

Von ARUE

Florian Busch wird nicht gesperrt. Das Urteil des Sportgerichts des Deutschen Eishockeybundes (DEB) über den Nationalspieler, der sich einer Dopingkontrolle verweigert hatte, wird nicht kassiert. Das hatte Busch mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro, 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer öffentlichen Verwarnung sanktioniert. Ein lächerlich mildes Urteil, wie viele Beobachter meinten. Ein untragbares Urteil, wie die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) meinte, weil in deren Kodex festgeschrieben ist, dass eine verweigerte Dopingkontrolle wie ein positiver Dopingbefund zu werten ist. Der hat nach den Wada-Regularien zwingend eine Sperre von mindestens einem Jahr zur Folge. Die Wada rief das Ad-hoc-Schiedsgericht des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) an. Dieses stellte nun fest, dass Busch nicht gesperrt werden muss, weil der DEB das Regelwerk der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) nicht in seiner Satzung verankert hatte. Busch darf für die Eisbären Berlin und die Nationalmannschaft weiterstürmen – aus formal-juristischen Gründen. Das peinliche DEB-Urteil bleibt bestehen. Immerhin konnte durch die Causa Busch der DEB dazu bewogen werden, die Nada-Regularien in seine Satzung aufzunehmen. Der Verband musste durch den Druck der Nada und die öffentliche Aufregung zur ernsthaften Teilnahme am Anti-Doping-Kampf regelrecht gezwungen werden. Der Fall Busch – ein Fall, der zeigt, wie wenig ernst es manchem Verband mit dem Kampf gegen Manipulation im Sport immer noch ist. ARUE