daily dope (302) :
Nun ist er auch offiziell kein Dopingsünder mehr. „Ich habe nicht gedopt.“ Immer wieder hat Mountainbiker Lado Fumic diesen Satz in den vergangenen Wichen gesagt. Wegen Vergehens gegen Meldeauflagen war er vom Bund Deutscher Radfahrer gesperrt worden. Die Regeln sehen vor, einen Sportler, dessen Angaben seinen Aufenthaltsort betreffend nicht korrekt sind bzw. nicht auf korrekte Weise abgegeben wurden, wie Dopingsünder zu behandeln. Lado Fumic und sein Bruder Manuel, ebenfalls Mountainbiker, galten als Dopingsünder. Nun sind sie wieder rein.
Nach den Sperren hat der Bundesrechtsausschuss des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) auch die Verwarnungen gegen die beiden Mountainbiker aufgehoben. Wie der BDR am Mittwoch mitteilte, will er nach Rücksprache mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) darüber entscheiden, ob der Vorgang, der auf nationaler Ebene als abgeschlossen gilt, vor dem Internationalen Sportschiedsgerichtshof CAS erneut aufgerollt werden kann.
Die Brüder aus Kirchheim/Teck waren am 11. April im Streit über Meldeauflagen der Nada für drei Monate gesperrt und verwarnt worden. Lado Fumic hatte Bedenken gegen einige Auflagen geäußert und diese vor allem mit der Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitsrechte begründet. Statt das neue Internet-basierte Meldesystem der Nada zu benutzen, hatten die Fumic-Brüder ihre Termine, so wie sie es bis dato auch getan hatten, ihrem Verband formlos, per Fax etwa, mitgeteilt. Das aber ist nicht mehr regelgerecht. In der Folge sprach Lado Fumic, der in den letzten zehn Jahren immer unter den Top Ten der Weltrangliste stand, von „Berufsverbot“. Das droht ihm nun nicht mehr. Der Bundesrechtsausschuss hatte die Sperre wegen eines Formfehlers am 27. Juni aufgehoben.
Manuel Fumic darf nun doch noch darauf hoffen, an den Olympischen Spielen in Peking teilzunehmen. Laut BDR wurde er bei unangekündigten Kontrollen in den vergangenen Monaten stets an den von ihm angegebenen Orten angetroffen. Alle Proben seien negativ ausgefallen. Die letzte Nominierungsrunde findet in der kommenden Woche statt.
In der grundsätzlichen Frage das Meldewesen im Antidopingkampf betreffend wurde indes keine Entscheidung getroffen. Darüber zeigte sich der BDR am Mittwoch überaus enttäuscht. Dabei ging es darum, ob der Verband die Auskünfte über Aufenthaltsorte auch dann zu akzeptieren hat, wenn sie von den Athleten nicht wie verlangt auf den vorgesehenen Formularen oder im Internet angegeben werden.
TAZ, DPA