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brief des tages

Unfair und geschlechter­diskriminierend

„Der Mann bleibt“,

taz vom 1. 3. 22

Im Artikel „Der Mann bleibt“ berichtet Christian Jakob über die systematische Geschlechterdiskriminierung durch die Generalmobilisierung in der Ukraine. Auch in Deutschland ist die Gesetzeslage für den sogenannten Verteidigungsfall in meinen Augen unfair und geschlechterdiskriminierend. So steht im Art. 12a des Grundgesetzes: „Männer können (…) zum Dienst in den Streitkräften (…) verpflichtet werden. (…) Frauen (…) dürfen auf keinen Fall zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden.“ Ich bin prinzipiell gegen Gewalt und Krieg, aber wenn es schon ein Gesetz für den Notfall gibt, warum macht man dies noch vom Geschlecht abhängig und nicht zum Beispiel lediglich vom Alter? Im Sinne der Gleichberechtigung sollte dieser Gesetzestext meiner Meinung nach unbedingt angepasst werden. In dieser Zeit, in der ein Szenario von Krieg im eigenen Land vielen Menschen präsenter ist als in den letzten Jahrzehnten, wäre sicherlich ein guter Zeitpunkt dafür. Denn wenn der Ernstfall eintritt, ist es für Diskussionen wahrscheinlich schon zu spät.

Helene Könnecke, Köln

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