brief des tages:
Schont das Meer, dann schont das Meer die Küste
„In Europa geht Fischerei vor Meeresschutz“, taz vom 14. 6. 18Deutschland darf Fischerei in Nord- und Ostsee nicht einfach gegenüber der EU selbst beschränken, so der EuGH. Das war abzusehen. Es ist aber richtig, Flagge zu zeigen: Das Wassergesetz von Schleswig-Holstein regelt mit § 63 Absatz 5, dass Wattflächen im Sinne des flächenhaften Küstenschutzes zu sichern, Aufgabe des Landes ist. Bei § 64 Absatz 13 heißt es: „Flächenhafter Küstenschutz ist die Sicherung der Wattgebiete gegen die Gefahr des Abtragens der Wattflächen sowie der Wattrinnen und Ströme.“ Hier sind also Zuständigkeit und Umfang der Sicherung des Wattbodens des Wattenmeers Schleswig-Holsteins geregelt. Angesichts der Folgen des vernachlässigten Klimawandels und des absehbaren Meeresanstiegs sehe ich es als notwendig an, Meeresboden mit Fischereigerät schonend zu behandeln oder von Fischerei freizuhalten. Abtragen des Bodens und die Zerstörung natürlicher Riffe führen dazu, dass die Tiefenwasserzone der Nordsee auf die Küste zutreibt. „Meeresschutz ist Küstenschutz!“ Das sollte auch für Gewässer anderer Anrainer von Nord- und Ostsee gelten. Harmut Kamm, Westerland/Sylt
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen