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brief des tages

Da ist ein verstörender Markt entstanden

„Recht auf Unversehrtheit im Sterben“, Brief von Bernadette Drescher, taz vom 27./28. 1. 18

Ich respektiere es, wenn sich Todkranke für eine Transplantation entscheiden, die ihnen als „Heilungsmöglichkeit“ angeboten wird. Ich aber möchte weder vor dem Tod ausgeweidet werden noch mithilfe eines Organs eines ausgeweideten Menschen weiterleben. Wir schützen die Totenruhe eines Verstorbenen, ja wir schützen sogar die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen weit über dessen Tod hinaus. Aber der Körper eines Sterbenden darf als Ersatzteillager betrachtet und behandelt werden? Ich habe entschieden etwas gegen die Selbstverständlichkeit, mit der kranke Organe ausgetauscht werden wie kaputte Getriebe, für die man Ersatz vom Schrottplatz holt. Da ist ein mich verstörender Markt entstanden, auf dem todkranke Menschen als Kunden die Nachfrage und Verunglückte als „Organspender“ das Angebot bilden. Ihre Organe sind die Produkte, die von Transplantationskliniken „vermarktet“ werden. Dass es dafür strenge gesetzliche Regeln gibt, kann das Schlimmste verhindern, löst den ethischen Widerspruch aber nicht auf. Gerlinde Seidel, Wilhelmsfeld

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