taz intern: betr.: tagesschau
Vor dem Landgericht Hamburg klagt heute der Norddeutsche Rundfunk (NDR) gegen die Seite-1-Rubrik der taz „die tagesschau“. Der NDR hatte eine einstweilige Verfügung dagegen erwirkt. Er fürchtete eine „Verwässerung“ der Marke sowie eine „mittelbare Verwechslungsgefahr“ seiner Fernsehnachrichtensendung mit der satirischen Rubrik, die die ultimative Absurdität der Welt auf ihren aktuellen Punkt bringen soll. Seither lief die (derzeit vom „taz muss sein“-Kasten verdrängte) Rubrik unter dem vorläufigen Titel „verboten“. Die Verhandlung beginnt um 10.45 Uhr in Saal 833 des Landgerichts Hamburg, Sievekingsplatz.
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