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■ betr.: „Kohl läßt Merkel schon im Stich“, taz vom 10. 2. 95
Die Besteuerung des Flugbenzins ist schon seit langem überfällig, schließlich wurde 1953 die Steuerfreiheit für Kerosin gesetzlich festgelegt, um den Flugverkehr zu fördern. Mittlerweile wird wohl niemand mehr behaupten, daß diese Verkehrsart bei den derzeitigen Zuwachsraten eine derart privilegierte Stellung noch nötig hat. Immerhin entstehen dem Staat aufgrund dieser „indirekten Subvention“ jährliche Verluste von 6,7 Milliarden DM; Geld, welches an anderer Stelle dringend gebraucht würde.
Ein Blick in die Lufthansaprospekte, zum Beispiel „Happy Days“, zeigt, zu welchen Ausuferungen diese Subventionierung führt. Ungeachtet aller Warnungen hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen kann es sich die Lufthansa leisten, Wochenendreisen in alle Teile der Welt anzubieten und die Kundschaft mit teilweise abstrusen Erlebnisangeboten in die Ferne zu locken, zum Beispiel vier (!) Tage Wandern in Hongkong oder ein Wochenende Essen gehen in New York. Auf Schutzbehauptungen wie derjenigen, daß die Klimaauswirkungen wissenschaftlich noch nicht vollständig bewiesen seien, kann sich die Firma angesichts solcher Entgleisungen nicht berufen, da sie in keiner Weise zu erkennen gibt, wenigstens minimale Konsequenzen aus den immerhin möglichen Gefahren zu ziehen. Da auf die Einsicht und das Verantwortungsbewußtsein der Fluggesellschaften nicht zu hoffen ist, stellt die Besteuerung des Flugbenzins eine notwendige Bedingung zur Verminderung des Flugverkehrs dar.
Der Kanzler sollte daher die lobenswerten Bemühungen seiner Umweltministerin Merkel nicht unterbinden, sondern gerade mit Blick auf die Klimakonferenz in Berlin politischen Willen zeigen. Marco Walter, Konstanz
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