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■ betr.: „Der Ruf nach Knast ver deckt die Ohnmacht“, taz vom 24. 9. 96
[...] Straftaten dieser Art dürfen nicht länger wie Kavaliersdelikte behandelt werden. Man darf nicht vergessen, daß hinter jedem Täter nicht nur dessen furchtbare Vorgeschichte, aufgrund der er handelt, sich verbirgt, sondern auch der grausame Tod eines Opfers oder dessen seelische Zerstörung, denn die Folgen von sexuellem Mißbrauch sind weitaus schwerwiegender als es sich der „Nicht-Vergewaltigte“ vorzustellen vermag. Diese Überschrift vermittelt stark den Eindruck, als würden die Menschen in ihrer Wut und Verzweiflung nach einer unangemessen harten Strafe rufen. Bei einer Rückfälligkeit von mindestens 50 Prozent halte ich eine Sicherungsverwahrung für sehr lange Zeiträume für durchaus angemessen. Bei erfolgreichen Therapiemöglichkeiten sieht die Sache selbstverständlich wieder anders aus. Da jedoch alle üblichen Therapien offensichtlich nicht zum Erfolg führen, ist dies zur Zeit wohl irrelevant. Die „Nicht-Rückfälligen“ hätten zwar unter dieser Auffassung zu leiden, doch erlaubt es die Schwere ihrer Schuld, ihnen diese Variante der Wiedergutmachung zuzumuten. [...] Kieran Lennon, Hamburg
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